Menü

DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) Allgemein

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die TRBS 2131 "Elektrische Gefährdungen" im Juli 2010 aufgehoben. Alle weiteren technischen Regeln der Betriebssicherheit (TRBS) bleiben bestehen. Die BGV A3 Verordnung wurde in Folge der Fusion der Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV umbenannt und heißt seit dem 1. Mai 2014 DGUV Vorschrift 3. Die Vorschrift hat in dieser Form weiterhin Bestand. Die Überprüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Geräte, Anlagen und Betriebsmittel sind in Unternehmen und für Vermieter Pflicht. Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das 7. Sozialgesetzbuch (SGB VII, Gesetzliche Unfallversicherung) übernommen. Die Prüfungen von elektrischen Geräten, Anlagen und Betriebsmittel sind in der DGUV Vorschrift 3, TRBS, (ArbschG) und (BetrSichV) festgelegt.
Wir prüfen nach diesen Verordnungen und garantieren die Arbeitssicherheit der Beschäftigten und die Rechtssicherheit für Unternehmer. Arbeiten Sie nur an Maschinen und mit Geräten, die unsere Prüfplakette tragen! Überzeugen Sie sich am besten gleich davon, wann Ihr nächster Prüftermin ansteht.

Die regelmäßige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 lohnt sich

Bei der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3 Prüfung) sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln aller DIN VDE Normen zu beachten. Bei einer Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 hat man zwar jetzt einen größeren Freiraum für die Prüffristen, gleichzeitig hat man auch eine größere Eigenverantwortung mit allen daraus folgenden Konsequenzen.

Dank regelmäßiger Überprüfung Ihrer elektrischen Geräte, Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen schaffen Sie also nicht nur eine wesentliche Voraussetzung zum Erhalt Ihres Versicherungsschutzes und weisen eine gesetzeskonforme Ausstattung Ihres Unternehmens nach, sondern Sie schützen auch sich und Ihre Mitarbeiter vor möglichen Gefahren im täglichen Umgang. Im Schadensfall schließen die Berufsgenossenschaften und die Versicherungen ihre Haftung aus, wenn diese Betriebsmittel nicht nach DGUV Vorschrift 3, TRBS, Arbeitsschutz Gesetz (ArbschG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geprüft und so sicherheitstechnsiche Standards nachgewiesen wurden. Besser also, Sie sind rechtlich auf der sicheren Seite. 

So vermeiden Sie Ärger und hohe Kosten durch Ansprüche von Dritten. Mit der Dokumentation sind Sie Ihrer Fürsorgepflicht nachgekommen und können dies auch belegen. Die Nachweispflicht der Überprüfungen gilt gegenüber den Gewerbeaufsichtsämtern, den Berufsgenossenschaften und den Versicherungen. Viele Versicherungen ermäßigen Ihre Prämien bei nachweislichen eingehaltenen Prüfungsfristen. Wann die nächste Prüfung ansteht, können Sie auf einem Blick anhand der Markierungen auf den Prüfplaketten erkennen.

Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3 Prüfung)

Unsere Mitarbeiter werden intern und extern geschult und geprüft um die Auflagen der DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) / TRBS 1203 Teil 3 zu erfüllen. Bei Fragen zur Sicherheit und zur Umsetzung aktueller Maßnahmen stehen unsere Mitarbeiter Ihnen gern zur Verfügung. Wichtige Dokumente zu den Prüfungen und Links zu den Vorschriften finden Sie unter Dokumentationen (Punkt 3, als pdf).

Gern stellen wir Ihnen dien entsprechende Prüfplaketten aus. Unsere Spezialisten kennen alle wichtigen Gesetze und wissen, welche Informationdsmaßnahmen Sie im Betrieb durchführen sollten. Wir sind Ihr zuverlässiger Partner im Umgang mit dem komplexen Regelwerk der elektrischen Betriebssicherheit. Wenn Sie elektrische Anlagen in Ihrem Betrieb entsprechend der gegebenen Vorschriften prüfen wollen, dann treten Sie mit uns in Kontakt

DGUV Vorschrift 3 als PDF Datei oder als Broschüre bei arbeitsssicherheit.de bestellen.

verstaerkung gesucht

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!