Ihre gesetzeskonforme DGUV V3 Dokumentation
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre elektrischen Anlagen und elektrische Betriebsmittel regelmäßig zu prüfen. Die Durchführung dieser V3 Prüfung muss ordnungsgemäß dokumentiert werden. Mit SBE Elektroservice sind Sie dabei stets auf der sicheren Seite – mit rechtssicherer DGUV Vorschrift 3 Dokumentation gemäß den aktuellen Vorgaben der VDE und Berufsgenossenschaften.
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Dokumentation
Die Dokumentation umfasst detaillierte Prüfprotokolle nach DGUV V3, Statistik-Termin-Gerätelisten, Mängellisten und Gefährdungsbeurteilungen. Auch für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel oder ortsfeste Maschinen liefern wir präzise Protokolle, mit denen Sie jederzeit den Nachweis über die ordnungsgemäße Prüfung erbringen können.
Hier finden Sie Beispiele unserer BGV A3 (DGUV Vorschrift 3) Protokolle als PDF-Datei:
pruefprotokoll-DGUV-V3-maschinen.pdf
statistik-termin-liste-VDE0702L.pdf
maengeliste-VDE0701-0702D.pdf
gefaehrdungsbeurteilung-nach-betrsichv-paragraph-3-12-monate.pdf
Unsere Leistung: Lückenlose Prüfprotokolle DGUV V3
✓ Digitale und analoge Prüfprotokolle für alle elektrischen Betriebsmittel
✓ Regelmäßig überprüft durch unsere Elektrofachkraft
✓ Ideal für Nachweise im Schadensfall oder bei Unfällen
✓ Unterstützt durch ein System zur regelmäßigen Durchführung nach DGUV und VDE
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BGV A3 Dokumentation - Rechtssicherheit seit Jahrzehnten
Früher bekannt als BGV A3, heute als DGUV Vorschrift 3: Wir bieten vollständige Prüf- und Dokumentationsleistungen für Ihre elektrischen Anlagen und ortsveränderlichen elektrischen Geräte.
Warum SBE Elektroservice?
- Elektrofachkräfte mit jahrelanger Erfahrung in der ordnungsgemäßen Durchführung von Prüfungen
- Maßgeschneiderte Lösungen für Industrie, Gewerbe und öffentliche Anlagen
- Lückenlose Dokumentation Ihrer DGUV V3 Prüfungen
- Prüfung aller Betriebsmittel – von ortsveränderlich bis ortsfest
- Erinnerungssystem für nächste Prüftermine
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Häufige Fragen zur Dokumentation der DGUV V3 Prüfung
Was versteht man unter der DGUV V3 Dokumentation?
Unter der DGUV V3 Dokumentation versteht man die schriftliche Erfassung und Aufzeichnung aller relevanten Informationen und Ergebnisse, die im Rahmen der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach der DGUV Vorschrift 3 (früher bekannt als BGV A3) anfallen.
Diese Dokumentation dient als Nachweis, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und die erforderlichen Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
Die DGUV V3 Dokumentation umfasst in der Regel:
- Prüfprotokolle: Detaillierte Aufzeichnungen über jede durchgeführte Prüfung, einschließlich der geprüften Objekte, Prüfmethoden, Messwerte, festgestellten Mängel, Empfehlungen für notwendige Reparaturen oder Verbesserungen und der Prüfergebnisse.
- Prüfberichte: Zusammenfassungen der Prüfergebnisse, die einen schnellen Überblick über den Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel bieten.
- Prüfpläne: Übersichten über die geplanten Prüfungen, die Prüffristen und die Fälligkeit der nächsten Prüfungen.
- Instandsetzungsnachweise: Dokumentation der durchgeführten Reparaturen oder Austauschmaßnahmen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, die bei vorherigen Prüfungen als defekt oder nicht normkonform identifiziert wurden.
- Betriebsanweisungen und Sicherheitshinweise: Anleitungen und Hinweise für den sicheren Umgang mit den elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, basierend auf den Ergebnissen der Prüfungen.
Die DGUV V3 Dokumentation ist ein zentrales Element für die Gewährleistung der elektrischen Sicherheit in Betrieben. Sie hilft nicht nur, Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen, sondern ist auch bei Versicherungsfällen und rechtlichen Auseinandersetzungen von Bedeutung, da sie als Beweismittel dienen kann.
Welche Informationen muss die DGUV V3 Dokumentation enthalten?
Die DGUV V3 Dokumentation muss umfassende und spezifische Informationen enthalten, um ihre Funktion als Nachweis der ordnungsgemäßen Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel zu erfüllen. Wichtige Bestandteile und Informationen, die in der DGUV V3 Dokumentation enthalten sein müssen, sind:
Angaben zum Prüfobjekt:
- Bezeichnung und Art des geprüften Objekts (z.B. elektrische Anlage, Maschine, Gerät)
- Standort und Einsatzbereich des Objekts
- Serien- oder Inventarnummer, falls zutreffend
Angaben zur Prüfung:
- Datum der Prüfung
- Prüfgrund (Erstprüfung, Wiederholungsprüfung, außerordentliche Prüfung)
- Angewendete Prüfnormen und -vorschriften
- Beschreibung der durchgeführten Prüfverfahren und -methoden
- Namen und Qualifikationen der prüfenden Person oder des Prüfteams
Prüfergebnisse:
- Messwerte und Beurteilung der Messergebnisse
- Festgestellte Mängel und Abweichungen von den Normvorgaben
- Empfohlene oder erforderliche Maßnahmen zur Mängelbehebung
- Gesamtbeurteilung des Zustands des Prüfobjekts (z.B. "bestanden", "nicht bestanden")
Maßnahmen und Nachverfolgung:
- Dokumentation durchgeführter Reparaturen oder Verbesserungsmaßnahmen aufgrund festgestellter Mängel
- Bestätigung der Mängelbeseitigung durch Nachprüfungen
Dokumentation der Prüfmittel:
- Verwendete Mess- und Prüfgeräte mit Angabe der letzten Kalibrierung, um die Genauigkeit der Messungen zu gewährleisten
Fristen und Planung:
- Nächster vorgesehener Prüftermin basierend auf den Prüffristen, die sich aus der Risikobeurteilung und den Vorgaben der DGUV V3 ergeben
Anhang:
- Kopien relevanter Zertifikate, Kalibrierungsbescheinigungen und weiterer Dokumente, die die Durchführung und Genauigkeit der Prüfung belegen
Die detaillierte und sorgfältige Dokumentation all dieser Informationen ist entscheidend, um die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel zu gewährleisten, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu belegen und bei Bedarf eine schnelle Identifikation und Behebung von Problemen zu ermöglichen.
Wie lange muss die DGUV V3 Dokumentation aufbewahrt werden?
Die Aufbewahrungsfristen für die DGUV V3 Dokumentation, die die Durchführung und Ergebnisse der Prüfungen elek-trischer Anlagen und Betriebsmittel festhalten, können je nach spezifischer Regelung und Kontext variieren. Grundsätzlich gilt jedoch:
- Mindestaufbewahrungsfrist: Die Dokumentation sollte mindestens bis zur nächsten Prü-fung aufbewahrt werden. Es wird empfohlen, die Unterlagen darüber hinaus für einen Zeitraum von mindestens vier Jahren zu archivieren. Diese Empfehlung beruht auf der Überlegung, dass die Dokumente im Falle von Unfällen oder bei rechtlichen Fragestellungen als Nachweis dienen können.
- Weitere rechtliche Anforderungen: In einigen Fällen können gesetzliche Vorgaben, Bran-chenstandards oder Versicherungsbedingungen längere Aufbewahrungsfristen erforderlich machen. Es ist ratsam, sich diesbezüglich zu informieren und gegebenenfalls anzupassen.
- Berufsgenossenschaften und Versicherer: Es kann sein, dass Berufsgenossenschaften oder Versicherungen spezifische Anforderungen an die Aufbewahrungsdauer stellen. In solchen Fällen sollten deren Vorgaben eingehalten werden.
- Dokumentation bei dauerhaften Veränderungen: Wenn es zu wesentlichen Änderungen, Erweiterungen oder Erneuerungen der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel kommt, sollte die Dokumentation der damit verbundenen Prüfungen ebenfalls für einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt werden, um die Sicherheitsgeschichte dieser Änderungen nachvollziehbar zu machen.
Die ordnungsgemäße Archivierung der DGUV V3 Dokumentation ist ein wichtiger Teil des betrieblichen Sicherheitsmanagements. Sie dient nicht nur der Erfüllung rechtlicher Anforderungen, sondern auch der internen Qualitätssicherung und der Minimierung von Haftungsrisiken. Unternehmen sollten daher ein effektives Dokumentenmanagement implementieren, das eine sichere und zugängliche Aufbewahrung dieser wichtigen Unterlagen gewährleistet.
In welcher Form kann die DGUV V3 Dokumentation geführt werden?
Die DGUV V3 Dokumentation kann in verschiedenen Formen geführt werden, wobei sowohl traditionelle papierba-sierte Methoden als auch digitale Lösungen zum Einsatz kommen können. Die Wahl der Dokumentationsform hängt von den spezifischen Anforderungen und Vorlieben des Unternehmens sowie von praktischen Überlegungen zur Zugänglich-keit, Sicherheit und Handhabung der Dokumente ab. Hier sind die gängigen Formen:
Papierbasierte Dokumentation
- Manuelle Aufzeichnungen: Klassische Ordner mit ausgedruckten Prüfprotokollen, Berich-ten und anderen relevanten Dokumenten. Diese Methode ist einfach und unmittelbar verständlich, kann aber bei umfang-reichem Dokumentationsaufkommen unübersichtlich und raumfordernd werden.
Digitale Dokumentation
- Digitale Dateien: Prüfprotokolle und Berichte werden als digitale Dokumente (z.B. PDF, Word) auf Computern oder Servern gespeichert. Diese Methode erleichtert die Speicherung und Suche von Dokumenten und unterstützt die Reduzierung von Papierverbrauch.
- Spezialisierte Softwarelösungen: Es gibt spezialisierte Software- und Cloud-Lösungen, die für das Management von Sicherheitsdokumentationen, einschließlich der DGUV V3 Prüfungen, entwickelt wurden. Diese Systeme bieten oft zusätzliche Funktionen wie Erinnerungen an bevorstehende Prüftermine, automatische Generierung von Prüfprotokollen und umfassende Analysemöglichkeiten.
- Datenbanken: Für größere Unternehmen oder Einrichtungen können maßgeschneiderte Datenbanklösungen eine effiziente Möglichkeit bieten, große Mengen an Prüfdaten systematisch zu verwalten und zu analysieren.
Hybridformen
- Kombination aus Papier und Digital: In einigen Fällen kann eine Kombination aus papierbasierten und digitalen Dokumentationsformen sinnvoll sein. Beispielsweise können wichtige Originaldokumente physisch aufbewahrt und zusätzlich digitalisiert werden, um die Vorteile beider Methoden zu nutzen.
Unabhängig von der gewählten Form der Dokumentation ist es wichtig, dass die DGUV V3 Dokumentation vollständig, nachvollziehbar und für berechtigte Personen zugänglich ist. Sicherheitskopien, insbesondere bei digitaler Speicherung, sind essentiell, um Datenverlust durch technische Defekte oder andere Zwischenfälle zu vermeiden. Ebenso muss bei digitalen Lösungen auf angemessenen Datenschutz und Datensicherheit geachtet werden, um die Integrität und Ver-traulichkeit der Dokumentation zu gewährleisten.
Was passiert wenn die Dokumentation nicht ordnungsgemäß geführt wird?
Wenn die DGUV V3 Dokumentation nicht ordnungsgemäß geführt wird, können daraus mehrere Konsequenzen resultieren, die sowohl rechtliche, finanzielle als auch sicherheitstechnische Auswirkungen haben können.
Hier sind einige der möglichen Folgen:
Rechtliche Konsequenzen
- Haftungsrisiken: Bei Unfällen oder Schadensfällen, die auf mangelhafte elektrische Anla-gen oder Betriebsmittel zurückzuführen sind, kann die fehlende oder unvollständige Dokumentation zu Problemen bei der Beweisführung führen. Dies kann die Haftung des Unternehmens für entstandene Schäden erhöhen.
- Strafrechtliche Konsequenzen: In schwerwiegenden Fällen, insbesondere wenn durch Vernachlässigung der Prüfpflichten und Dokumentation Personen zu Schaden kommen, können strafrechtliche Konsequenzen für Verantwortliche im Unternehmen drohen.
- Bußgelder: Die Nichtbeachtung gesetzlicher Vorschriften, einschließlich der Anforderun-gen an die Dokumentation, kann mit Bußgeldern geahndet werden.
Finanzielle Konsequenzen
- Versicherungsschutz: Bei unzureichender Dokumentation kann im Schadensfall der Versicherungsschutz gefährdet sein. Versicherungen können Leistungen kürzen oder verweigern, wenn nachgewiesen wird, dass die erforderlichen Prüfungen und Dokumentationen nicht korrekt durchgeführt wurden.
- Reparatur- und Ausfallkosten: Ohne eine ordnungsgemäße Dokumentation und regelmä-ßige Prüfungen erhöht sich das Risiko von Defekten und Ausfällen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Dies kann zu kostspieligen Reparaturen und Produktionsausfällen führen.
Sicherheitstechnische Konsequenzen
- Erhöhtes Unfallrisiko: Eine unzureichende Prüfung und Dokumentation kann dazu führen, dass Mängel an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln unentdeckt bleiben. Dies erhöht das Risiko von Unfällen und Verletzungen am Arbeitsplatz.
- Mangelnde Nachvollziehbarkeit: Fehlt eine lückenlose Dokumentation, ist es schwierig, die Historie und den Zustand der Anlagen nachzuvollziehen. Dies erschwert die Identifizierung potenzieller Risiken und die Planung präventiver Maßnahmen.
Reputationsverlust
- Vertrauensverlust bei Mitarbeitern und Geschäftspartnern: Die Nichtbeachtung gesetzlicher Vorschriften und die Vernachlässigung der Arbeitssicherheit können das Vertrauen von Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern erheblich schädigen und langfristig zu einem Reputationsverlust führen.
Um diese Konsequenzen zu vermeiden, ist es essenziell, die Anforderungen an die DGUV V3 Dokumentation ernst zu nehmen und sowohl die Durchführung der Prüfungen als auch die Dokumentation sorgfältig und vollständig zu handhaben.
Müssen Reparaturen und Wartungsarbeiten auch dokumentiert werden?
Ja, Reparaturen und Wartungsarbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln müssen ebenfalls dokumentiert werden. Diese Dokumentation ist ein wesentlicher Bestandteil des Sicherheitsmanagementsystems eines Unternehmens und dient mehreren Zwecken:
- Nachweis der Durchführung: Die Dokumentation bestätigt, dass Reparaturen und War-tungsarbeiten gemäß den technischen Vorschriften und Sicherheitsstandards ausgeführt wurden. Sie dient als Beleg dafür, dass das Unternehmen seine Pflichten zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter ernst nimmt.
- Qualitätssicherung: Durch die Dokumentation können Unternehmen die Qualität der durchgeführten Arbeiten überprüfen und sicherstellen, dass alle Reparaturen und Wartungen fachgerecht ausgeführt wur-den. Dies trägt zur Langlebigkeit und Zuverlässigkeit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel bei.
- Historie der Anlage: Die Aufzeichnung von Reparaturen und Wartungsarbeiten schafft eine Historie für jede elektrische Anlage und jedes Betriebsmittel. Diese Historie ist nützlich für die Identifizierung wiederkeh-render Probleme, die Planung zukünftiger Wartungsarbeiten und die Entscheidungsfindung bezüglich Erneuerungen oder Ersatzinvestitionen.
- Rechtliche und versicherungstechnische Gründe: Im Falle eines Unfalls oder Schadens kann die Dokumentation als Beweismittel dienen, um zu zeigen, dass das Unternehmen angemessene Maßnahmen zur Instandhaltung und Sicherheit seiner elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ergriffen hat. Dies kann bei der Abwehr von Haftungsansprüchen oder bei Versicherungsangelegenheiten entscheidend sein.
Was sollte dokumentiert werden?
Für jede Reparatur und jede Wartungsarbeit sollten folgende Informationen dokumentiert werden:
- Datum der Durchführung
- Beschreibung der durchgeführten Arbeiten
- Name und Qualifikation der ausführenden Person oder des Dienstleisters
- Verwendete Ersatzteile und Materialien
- Festgestellte Mängel und wie diese behoben wurden
- Ergebnisse der Funktionsprüfungen nach Abschluss der Arbeiten
- Freigabe der Anlage oder des Betriebsmittels für den weiteren Betrieb
Diese Dokumentation sollte sorgfältig aufbewahrt werden, um bei Bedarf leicht zugänglich zu sein. Die Verwendung digitaler Systeme oder spezialisierter Software kann die Verwaltung und Zugänglichkeit dieser Dokumente erheblich erleichtern.
Wie sollte mit Änderungen in der Dokumentation umgegangen werden?
Der Umgang mit Änderungen in der DGUV V3 Dokumentation erfordert Sorgfalt und Systematik, um die Integrität und Nachvollziehbarkeit der Dokumente zu gewährleisten. Änderungen können aus verschiedenen Gründen notwendig sein, beispielsweise aufgrund von nachträglichen Korrekturen, Aktualisierungen nach Wartungsarbeiten oder Anpassungen an den elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Hier sind einige Richtlinien für den korrekten Umgang mit Änderungen in der Dokumentation:
Transparente Dokumentation von Änderungen
- Änderungsprotokoll führen: Für jede Änderung sollte ein Protokoll angelegt werden, das das Datum der Änderung, den Grund für die Änderung, eine Beschreibung der Änderung und die Namen der verantwortlichen Personen enthält. Dies gilt für digitale und papierbasierte Dokumentationen gleichermaßen.
- Versionierung: Bei digitalen Dokumenten sollte eine Versionierung verwendet werden, um die Historie von Änderungen nachvollziehen zu können. Jede überarbeitete Version erhält eine neue Versionsnummer und ggf. ein Datum. Die vorherigen Versionen sollten für eine bestimmte Zeit aufbewahrt werden, um die Entwicklung der Dokumentation nachvollziehen zu können.
- Nachverfolgbarkeit sicherstellen: Änderungen sollten so dokumentiert werden, dass je-derzeit nachvollzogen werden kann, wer eine Änderung vorgenommen hat und warum. Dies ist besonders wichtig für die Glaubwürdigkeit und Rechtssicherheit der Dokumentation.
Einhaltung gesetzlicher und normativer Vorgaben
- Überprüfung auf Konformität: Nach jeder Änderung sollte überprüft werden, ob die aktualisierte Dokumentation weiterhin allen relevanten gesetzlichen und normativen Vorgaben entspricht. Dies umfasst unter anderem die Einhaltung der DGUV V3 und anderer relevanter Sicherheitsnormen.
Schulung und Kommunikation
- Mitarbeiter informieren und schulen: Alle relevanten Mitarbeiter sollten über Änderungen in der Dokumentation informiert und ggf. geschult werden, um sicherzustellen, dass die Änderungen verstanden und korrekt umgesetzt werden.
Sicherheitskopien und Archivierung
- Sicherheitskopien erstellen: Von allen wichtigen Dokumenten sollten regelmäßig Sicherheitskopien erstellt werden, um Datenverlust durch technische Defekte, menschliche Fehler oder andere unvorhergesehene Ereignisse zu vermeiden.
- Archivierung: Alte Versionen der Dokumentation sollten für einen angemessenen Zeitraum archiviert werden, um die Historie der Dokumentation und der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nachvollziehen zu können.
Ein systematischer und transparenter Umgang mit Änderungen in der DGUV V3 Dokumentation ist entscheidend, um die Sicherheit und Konformität der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sowie die Rechtssicherheit des Unternehmens zu gewährleisten.
Wie werden Prüfungen nach DGUV V3 dokumentiert?
Prüfungen nach DGUV V3 werden sorgfältig dokumentiert, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nachzuweisen und die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel zu gewährleisten. Die Dokumentation der Prüfungen umfasst mehrere wichtige Schritte und Inhalte, die sicherstellen, dass alle relevanten Informationen erfasst und ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Hier ist eine Übersicht über den Prozess:
1. Erstellung von Prüfprotokollen
Jede DGUV V3 Prüfung wird in einem Prüfprotokoll dokumentiert. Dieses Protokoll enthält mindestens folgende Angaben:
- Datum der Prüfung: Das genaue Datum, an dem die Prüfung durchgeführt wurde.
- Prüfer: Name und Qualifikation der Person oder des Dienstleisters, die/den die Prüfung durchgeführt hat.
- Prüfobjekt: Detaillierte Beschreibung des geprüften Objekts, einschließlich Standort, Typ, Hersteller, Seriennummer und anderen identifizierenden Merkmalen.
- Prüfgrund: Angabe, ob es sich um eine Erstprüfung, Wiederholungsprüfung oder eine außerordentliche Prüfung handelt.
- Prüfergebnisse: Detaillierte Angaben zu den durchgeführten Messungen und Tests, ein-schließlich der festgestellten Mängel und der entsprechenden Messwerte.
- Beurteilung: Eine zusammenfassende Beurteilung des Zustands des Prüfobjekts, basierend auf den Prüfergebnissen, inklusive der Angabe, ob das Objekt die Prüfung bestanden hat.
- Empfehlungen: Hinweise auf erforderliche Reparaturen, Anpassungen oder weitere Maß-nahmen.
2. Festhalten von Korrekturmaßnahmen
Falls bei der Prüfung Mängel festgestellt wurden, sollten die ergriffenen Korrekturmaßnahmen ebenfalls dokumentiert werden. Dies beinhaltet:
- Beschreibung der Mängel: Eine klare Beschreibung der festgestellten Mängel.
- Durchgeführte Maßnahmen: Welche Schritte unternommen wurden, um die Mängel zu beheben.
- Datum der Behebung: Das Datum, an dem die Mängel behoben wurden.
- Nachprüfung: Bestätigung, dass die Anlage oder das Betriebsmittel nach der Behebung der Mängel erneut geprüft wurde, einschließlich des Ergebnisses dieser Nachprüfung.
3. Aufbewahrung und Zugänglichkeit
Die Prüfprotokolle und Dokumente über Korrekturmaßnahmen müssen aufbewahrt und für eine bestimmte Zeit zugänglich gemacht werden, um bei Bedarf vorgelegt werden zu können. Die Aufbewahrungsfristen variieren, eine allgemeine Empfehlung ist jedoch, die Dokumentation mindestens bis zur nächsten Prüfung oder für einen Zeitraum von vier Jahren zu archivieren, abhängig von spezifischen gesetzlichen oder betrieblichen Anforderungen.
4. Digitale Dokumentation
Heutzutage wird die Dokumentation zunehmend digitalisiert. Digitale Prüfprotokolle und Verwaltungssysteme bieten zahlreiche Vorteile, wie verbesserte Zugänglichkeit, einfache Archivierung und die Möglichkeit, Prüfergebnisse schnell zu analysieren und zu teilen. Dabei müssen jedoch Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sein.
Die ordnungsgemäße Dokumentation der DGUV V3 Prüfungen ist entscheidend, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu fördern und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten. Sie dient als wichtiger Nachweis für die Durchführung der erforderlichen Sicherheitsprüfungen.